Laut dem Onlinezugangsgesetz sind die Kommunen verpflichtet, bis 31.12.2022 bestimmte Dienstleistungen ihren Bürger*innen und Gewerbetreibenden online in einem Serviceportal anzubieten. Das dreiköpfige OZG-Team beschäftigt sich mit allen Aspekten der Umsetzung, sei es die Programmplanung, die Übersicht über Einzelleistungen (sog. „Ist-Aufnahme“), die Priorisierung von Leistungen, sowie der Bereitstellung des Serviceportals, die Administration, Schulungen und die Kommunikation,…
Onlinezugangsgesetz in der Praxis – Teil 3
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