Neue OZG-Dienste

Der internationale Führerschein ist als Onlinedienst auf dem Serviceportal verfügbar. Dieser wird für Reisen außerhalb Europas empfohlen. Die erforderlichen Nachweise können größtenteils digital hochgeladen werden. Aufgrund der Beschaffenheit des internationalen Führerscheins (ein Papierdokument) müssen Antragsteller*innen zusätzlich per Post ein aktuelles Lichtbild einreichen. Bezahlt wird die Gebühr mit ePayment (PayPal, Lastschrift oder GiroPay). Eine Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis ist nicht notwendig.

Für das Steueramt sind in diesem Jahr zwei neue Dienstleistungen online hinzugekommen. Beim ersten Dienst handelt es sich um die Hundesteuerermäßigung. Die Steuerermäßigung kann für Empfänger*innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch und
Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gewährt werden.
Eine Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis ist ebenfalls nicht erforderlich.
Beim zweiten Dienst handelt es sich um die
Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer. Die Steuerpflicht besteht grundsätzlich für das Innehaben einer Nebenwohnung im Bonner Stadtgebiet und die Höhe der Steuer beträgt 12 % der Nettokaltmiete. Nach der Anmeldung mittels eID im Serviceportal
kann die Steuererklärung inklusive aller Nachweise bequem online eingereicht werden.