Online-Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht entwickelt

Bild: Bundesstadt Bonn

Die Bundesstadt Bonn hat ein Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht entwickelt und eingerichtet. Es ist auf der Internetseite www.bonn.de/impfen zu finden.

Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht des § 20a Infektionsschutzgesetz (IFSG) müssen dort genannte Einrichtungen und Unternehmen ab Mittwoch, 16. März 2022, dem Gesundheitsamt in diesen Einrichtungen tätige Personen melden, die keinen ausreichenden Nachweis zum Impf- oder Genesenen-Status vorgelegt haben oder auch nicht über ein ärztliches Attest verfügen, nach welchem sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Das Gesundheitsamt ist auch zu benachrichtigen, wenn in diesen Fällen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen.

Die Meldung ist an das für die Betriebsstätte zuständige Gesundheitsamt zu richten, unabhängig vom Wohnort der gemeldeten Person. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollen besonders vulnerable Gruppen vor dem Coronavirus geschützt werden. Um den Meldeaufwand möglichst gering zu halten, hat die Stadtverwaltung auf den städtischen Internetseiten ein Online-Meldeportal eingerichtet, über das die Meldungen schnell und unkompliziert abgegeben werden können. Die Informationen und das Portal sind auf  www.bonn.de/impfen im Kapitel „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ abrufbar.