Immer mehr Formulare der Bundesstadt Bonn werden mit der eID-Funktion des Personenausweises nutzbar.
Die Bundesstadt Bonn baut das Online-Formularangebot weiter aus. Bei gesetzlichen Vorgaben zur eigenhändigen Unterschrift, sind die neuen Onlineformulare mit der eID-Funktion des Personalausweises nutzbar. Die eID-Funktion ersetzt die händische Unterschrift durch eine elektronische Authentifizierung.
Das Ausfüllen der Online-Formulare mit dem neuen Personalausweis bietet eine volldigitale Kommunikation. Ein Ausdruck und Postversand ist nicht mehr notwendig. Wer keinen entsprechenden Personalausweis hat, kann das bisherige Formularangebot, welches ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben per Post verschickt werden muss, weiter nutzen.
Diese Onlinedienste der Bundesstadt Bonn können ab sofort auch mit dem neuen Personalausweis direkt online erledigt werden:
- Abmeldung nach dem Meldegesetz
- Ummeldung nach dem Meldegesetz für Einzelpersonen und für Familien
- Antrag auf Bewohnerparkausweis
- Beantragung einer Hausauskunft
- Beantragung einer Halterauskunft
- Führerschein verlängern
- Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
- Antrag auf Pflegewohngeld
- Sepa-Lastschriftmandat
- Antrag auf Gewährung eines persönlichen Budgets
Die Onlinedienste sind über www.bonn.de/online-service abrufbar. Dort gibt es auch Informationen über die eID-Funktion des Personalausweises.